Zeltplatz-/Fahrerlager Ordnung
Auf der vom Veranstalter vorgegebenen Fläche befindet sich der Zeltplatz / das Fahrerlager. Welche durch den Veranstalter in Größe und Lage zugeteilt/eingewiesen werden.
Rettungswege / Zufahrten sind frei zu halten
Unbefugt abgestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt
Nicht gestattet ist:
· das Anzünden und Unterhalten offener Feuer (auch in Feuerschalen)
· ruhestörenden Lärm zu produzieren – insbesondere das Betreiben von
Übermäßig lauten Musikanlagen ist ab 22:00Uhr verboten
· das Anzünden und Abschießen von Feuerwerkskörpern
· Zelte mit Gräben zu umziehen
· Abfälle anderswohin als in für die für diesen Zweck aufgestellten Behälter bzw.
Plastiksäcke zu werfen
Wir bitten um Sauberkeit rund um den Zeltplatz/ Fahrerlager sowie auf der Strecke
Hygiene
Es sind ausschließlich die vorhandenen Dixie-Toiletten zu benutzen
Verhalten bei Gewittern und Unwettern
Bei Gewittern und Unwettern ist das Verweilen auf der Zeltwiese / Fahrerlager bzw. im Zelt auf eigene Gefahr.
Haftungsausschluss
Die Benutzung des Zeltplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.
Eine Bewachung findet nicht statt.
Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Verletzungen, abhandengekommene oder beschädigte Sachen, die bei der Benutzung des Zeltplatzes entstehen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden die nicht aus der Veranstaltung bzw. dafür vorgesehene/benötigte Gegenstände entstehen können